Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 21. Zwischenmeldung

Nürnberg, Amsterdam, 15. März 2021

Die ad pepper media International N.V. hat den durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 19. Oktober 2020 begonnen.

Im Zeitraum vom 08. März bis zum 12. März 2021 wurden insgesamt 5.000 Aktien (ISIN NL0000238145) zurückerworben.

Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der ad pepper media International N.V. vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der ad pepper media International N.V. trifft.

Im Zeitraum vom 08. März bis zum 12. März 2021 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:

Datum Zurückgekaufte Aktien Durchschnittskurs
(in €)
Aggregiertes Volumen (in €)
08.03.2021 2.000 6,1000 12.200,00
09.03.2021 0 0,0000 0,00
10.03.2021 0 0,0000 0,00
11.03.2021 0 0,0000 0,00
12.03.2021 3.000 5,9500 17.850,00
Total 5.000 6,0100 30.050,00

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 19. Oktober 2020 bis einschließlich 12. März 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 421.589 Stück.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der ad pepper media International N.V. unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (https://adpeppergroup.com/die-aktie/aktienrueckkaeufe/).

 

Für nähere Informationen:
Dr. Jens Körner (CEO)
ad pepper media International N.V.
+49 (0) 911 929057-0
ir@adpepper.com