Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 11. Zwischenmeldung

Nürnberg, Amsterdam, 04. Januar 2021

Die ad pepper media International N.V. hat den durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 19. Oktober 2020 begonnen.

Im Zeitraum vom 28. Dezember zum 01. Januar 2021 wurden insgesamt 11.188 Aktien (ISIN NL0000238145) zurückerworben.

Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der ad pepper media International N.V. vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der ad pepper media International N.V. trifft.

Im Zeitraum vom 28. Dezember bis zum 01. Januar 2021 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:

Datum Zurückgekaufte Aktien Durchschnittskurs
(in €)
Aggregiertes Volumen (in €)
28.12.2020 4.788 5,0011 23.945,48
29.12.2020 4.400 4,9355 21.716,00
30.12.2020 2.000 4,9400 9.880,00
31.12.2020
01.01.2021
Total 11.188 4,9644 55.541,48

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 19. Oktober 2020 bis einschließlich 01. Januar 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 252.527 Stück.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der ad pepper media International N.V. unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (https://adpeppergroup.com/die-aktie/aktienrueckkaeufe/).

 

Für nähere Informationen:
Dr. Jens Körner (CEO)
ad pepper media International N.V.
+49 (0) 911 929057-0
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